Welche Regelung gilt für den Opferkult?
Am Opferfest (Eid al-Adha) ist es für Muslime Pflicht, Tiere zu opfern.
Gemäß unserer Religion ist es für jeden Muslim, der geistig gesund ist, die Pubertät erreicht hat, seine Grundbedürfnisse erfüllt hat und über den Nisab-Betrag an Vermögen verfügt, obligatorisch, an den Tagen des Opferfestes ein Tier zu opfern, unabhängig davon, ob ein Jahr vergangen ist oder nicht.
Opfer sind ein wichtiges religiöses Ritual im Islam und werden unter Muslimen weithin praktiziert. Die Regelung des Opfers wurde von islamischen Juristen auf Grundlage religiöser Quellen getroffen. Nach islamischem Recht gelten folgende Opferbestimmungen:
Opfer als verpflichtende Handlung: Für wohlhabende Muslime gilt das Opfer als Fard (Wajib). Viele islamische Gelehrte haben jedoch erklärt, dass auch arme Muslime im Rahmen ihrer religiösen Pflichten zum Opfern ermutigt werden, sofern sie es sich leisten können.
Opferzeit: Das Opfer wird am 10., 11. und 12. Tag des Monats Dhul-Hijjah im islamischen Kalender dargebracht und ist als Eid al-Adha bekannt. Das Opfer wird nach dem Eid-Gebet dargebracht.
Opfertiere: Bei den Opfertieren handelt es sich in der Regel um Großtiere wie Schafe, Ziegen, Rinder oder Kamele. Das Opfertier muss ein bestimmtes Alter, einen bestimmten Gesundheitszustand und eine bestimmte Qualifikation aufweisen.
Wo das Opfer geschlachtet wird: Das Opfer muss von einem autorisierten und erfahrenen Metzger gemäß islamischer Methoden geschlachtet werden. Auch der Ort, an dem das Opfer geschlachtet wird, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Verteilung des Opferfleisches: Das Fleisch des Opfertiers wird in drei Teile geteilt; ein Teil wird an Bedürftige verteilt, ein anderer Teil wird mit Verwandten und Nachbarn geteilt und der dritte Teil bleibt für die Familie des Opfertiers.
Opferbereitschaft der Armen: Auch arme Muslime werden zum Opfern ermutigt. Wenn ihre finanzielle Situation jedoch nicht ausreicht, ist dieser Akt der Anbetung nicht mehr verpflichtend und wird zu einem freiwilligen Akt der Anbetung.
Diese Bestimmungen sind allgemein anerkannte Auffassungen im islamischen Recht. Allerdings kann es je nach Sekte gewisse Unterschiede geben. Deshalb sollten die Menschen in Opferfragen den Rat ihrer eigenen Sekte einholen und Religionsgelehrte zu Rate ziehen.